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Ein Konzept aus kollektiver Sicherheit macht es möglich. Das Prinzip der Energieversorgungs-Garantie (EVG)
funktioniert wie das Ihrer Versicherung. Die Prämien der einzelnen Garantie-Nehmer finanzieren einen umfangreichen Pool aus
Energie-Notzentralen, die jedem einzelnen Vertragspartner im Schadensfall umgehend zur Verfügung stehen.
Der Unterschied: Eine Garantie deckt nicht den finanziellen Schaden, der die Folge einer Störung entstehen könnte, sondern vermeidet diesen gänzlich. Sozusagen
eine Versicherung mit Naturalleistungsanspruch.
Das System der Energieversorgungs-Garantie (EVG) basiert auf kollektiver Sicherheit.
Dies setzt eine entsprechende Grösse des Anlagenparks, sowie Einsatzerfahrung und technisches Know-how voraus. Jahrelange
Zusammenarbeit und Kooperations-Serviceverträge mit führenden Herstellern der Branche unterstützen dieses Leistungspaket auf
höchstem Niveau. Das Verhältnis Garantie-Nehmer / Notzentralen ist grosszügig bemessen und wird permanent der wachsenden Anzahl
neuer Verträge angepasst.
Jahres-Garantie: Ermöglicht den vollständigen Verzicht auf kostenintensive, interne Redundanz
Winter-
und Sommer-Saison-Garantie: Massgeschneiderte Sicherheit bspw. für die Heizsaison
Halbjahres-Garantie: Zur Überbrückung risikoreicher
Zeiträume (vor Anlagentausch oder –sanierung) Absicherung von Teil- und Spitzenlasten. Absicherung alter,
brüchiger Kesselanlagen u. v. m.
Weil durch den konsequenten Einsatz der EVG äusserst lukrative Effekte erzielt werden:
Beachtliche Kosteneinsparung sowie Platzersparnis durch Verzicht auf interne Redundanz, maximale Betriebssicherheit,
geringe Jahresprämie anstelle langfristiger Kapitalbindung, Sicherheit & Redundanz auf Abruf, optimale Ergänzung zu Service- und
Wartungsverträgen u. v. m.
Planer & Ingenieure, Energiedienstleister, Investoren, Stadtwerke, Industrie & Gewerbe, Hotellerie,
Immobilienverwalter & Hauseigentümer, Facility Management, Gesundheitswesen, Kommunen, Versicherungen, Risikomanagement,
Biogasanlagenbetreiber u. v. m.
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